Gewerbliche Nutzung
E - C H E C K F Ü R D E N G E W E R B L I C H E N B E R E I C H . .
Die Prüfpflicht für den gewerblichen Bereich ist gesetzlich vorgeschrieben.
Gemäß den Unfallverhütungsvorschriften GUV 2.10 sind ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel mindestens alle 4 Jahre entsprechend der DIN VDE 0105 zu überprüfen, nicht ortsfeste Geräte sogar alle 6 Monate.
Die Prüfpflicht für den gewerblichen Bereich ist gesetzlich vorgeschrieben.
Gemäß den Unfallverhütungsvorschriften GUV 2.10 sind ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel mindestens alle 4 Jahre entsprechend der DIN VDE 0105 zu überprüfen, nicht ortsfeste Geräte sogar alle 6 Monate.
Sie sind als Inhaber eines Betriebes, Hausbesitzer, bzw. Vermieter, verpflichtet, Ihre Installation durch eine Elektro-Fachkraft überprüfen zu lassen.
Im Schadensfall müssen die Inhaber und Betreiber öffentlicher Einrichtungen gegenüber den Gewerbeaufsichtsämtern, den Berufsgenossenschaften und Versicherungen den einwandfreien Zustand der Elektroanlage nachweisen.
Im Schadensfall müssen die Inhaber und Betreiber öffentlicher Einrichtungen gegenüber den Gewerbeaufsichtsämtern, den Berufsgenossenschaften und Versicherungen den einwandfreien Zustand der Elektroanlage nachweisen.